Säugetiere

Invasive Arten: Säugetiere
Wer Säugetiere hält oder ihre Anschaffung plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen. Die hier gelisteten Arten dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden. Wer die Tiere bereits vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten hat, darf sie nur bis an ihr natürliches Lebensende – bei ausbruchsicherer Unterbringung – halten und pflegen.
Welche Säugetiere stehen auf der EU-Liste über invasive Arten?
- Pallas-Schönhörnchen (Callosciurus erythraeus)
- Finlayson-Hörnchen (Callosciurus finlaysonii),
- Grauhörnchen (Sciurus carolinensis),
- Fuchshörnchen (Sciurus niger)
- Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus)
- Kleiner Mungo (Herpestes javanicus)
- Nasenbär (Nasua nasua)
- Marderhund (Nyctereutes procyonoides)
- Waschbär (Procyon lotor)
- Chinesische Muntjak (Muntiacus reevesi)
Auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz ist die vollständige Unionsliste abrufbar.
Was kann ich tun, um eine unbeabsichtigte Freisetzung zu verhindern?
Haltung in Innenräumen
- Bei der Haltung von Kleinsäugern in Innenräumen kann ein unbeabsichtigtes Entkommen der Tiere durch engmaschige Gitter (z.B. Insektenschutz) an den Fenstern und ggf. Türen verhindert werden.
- Kinder sollten beim Umgang mit Tieren jederzeit unter der Aufsicht eines Erwachsenen sein.
Haltung In Außenanlagen
- Witterungsstabile Volieren und Ställe, die auch Wind und Schneelasten standhalten.
- Oben geschlossene Anlagen (z.B. durch Netze, Gitter) bei kletternden Arten.
- Schutz vor Untergraben bei grabenden Arten (z.B. durch tiefe Mauern und eine geeignete Bodenplatte).
- Schleuse oder Vorhang vor der Tür zum Gehege oder der Voliere, um ein Entweichen zu verhindern. Bei Schleusen darf immer nur eine Tür geöffnet sein.
- Regelmäßige Kontrolle der Haltungseinrichtung auf Schäden durch Nager oder andere Einwirkungen (z.B. Witterung) an Einzäunung, Netzen und Gittern.
- Das Eindringen von wildlebenden Arten sollte ebenso verhindert werden wie das Entkommen der gehaltenen Tiere.
Was kann ich tun, wenn mein Heimtier entkommen ist?
- Das Tier suchen, dabei ruhig und vorsichtig vorgehen, um es nicht zu verschrecken; ggf. Freunde und Nachbarn um Hilfe bitten.
- Nachbarn über das Entweichen informieren und um Nachricht bitten, falls das Tier gesichtet wird.
- Futter am Gehege auslegen, um das Tier in seine gewohnte Umgebung zu locken.
- Räume geschlossen halten; in Innenräumen und bei feuchtliebenden Arten ggf. feuchte Handtücher o.ä. auslegen oder Wärmestellen einrichten, wo sich die Tiere verkriechen können.
- Tierheim/Auffangstationen in der Nähe informieren, falls dort ein Fundtier abgegeben wird.
Mehr Informationen findest du hier im Flyer:
Herausgeber:
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)