Wer Vögel hält oder ihre Anschaffung plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen. Die hier gelisteten Arten dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden. Wer die Tiere bereits vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten hat, darf sie nur bis an ihr natürliches Lebensende – bei ausbruchsicherer Unterbringung – halten und pflegen.
Auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz ist die vollständige Unionsliste abrufbar.
Haltung in Innenräumen
Haltung in Außenanlagen
Herausgeber:
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)