Vögel

Invasive Arten: Vögel
Wer Vögel hält oder ihre Anschaffung plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen. Die hier gelisteten Arten dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden. Wer die Tiere bereits vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten hat, darf sie nur bis an ihr natürliches Lebensende – bei ausbruchsicherer Unterbringung – halten und pflegen.
Welche Vögel stehen auf der EU-Liste über invasive Arten?
- Hirtenmaina (Acridotheres tristis)
- Rußbülbül (Pycnonotus cafer)
- Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
- Glanzkrähe (Corvus splendens)
- Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis)
- Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus)
Auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz ist die vollständige Unionsliste abrufbar.
Was kann ich tun, um eine unbeabsichtigte Freisetzung zu verhindern?
Haltung in Innenräumen
- Ein unbeabsichtigtes Entkommen der Tiere kann durch geeignete mechanische Maßnahmen wie engmaschige Gitter (z.B. Insektenschutzgitter aus Metallgewebe) an den Fenstern und ggf. den Türen verhindert werden.
- Ungesicherte Türen und Fenster dürfen nur geöffnet werden, wenn dem Vogel nicht gleichzeitig Freiflug gewährt wird.
- Kinder sollten beim Umgang mit Tieren jederzeit unter der Aufsicht eines Erwachsenen sein.
Haltung in Außenanlagen
- Witterungsstabile Volieren und Ställe, die auch ortsüblichen Wind- und Schneelasten standhalten.
- Die Gitterweite der Voliere sollte möglichst eng gewählt werden. Richtwert: Gitteröffnungen so eng wählen, dass die kleinsten Vögel nicht den Kopf durch die Gitter stecken können.
- Schleusenraum oder Vorhang vor der Tür zur Voliere, um ein Entweichen zu verhindern. Bei Schleusen darf immer nur eine Tür geöffnet sein.
- Regelmäßige Kontrolle der Haltungseinrichtung auf Schäden durch Nager oder andere Einwirkungen (z.B. Witterung) an Einzäunung, Netzen und Gittern.
- Für Wasservögel sollten Teiche mit einem Netz überspannt werden, um ein Entweichen der Tiere zu verhindern.
- Das Eindringen von wildlebenden Arten sollte ebenso verhindert werden wie das Entkommen der gehaltenen Tiere.
Was kann ich tun, wenn mein Heimtier entkommen ist?
- Das Tier suchen, dabei ruhig und vorsichtig vorgehen, um es nicht zu verschrecken; ggf. Freunde und Nachbarn um Hilfe bitten.
- Nachbarn über das Entweichen informieren und um Nachricht bitten, falls das Tier gesichtet wird.
- Futter an der Voliere oder am Gehege auslegen, um das Tier in seine gewohnte Umgebung zu locken.
- Tierheim/Auffangstationen in der Nähe informieren, falls dort ein Fundtier abgegeben wird.
- Sofern nicht schon artenschutzrechtlich vorgegeben, den Vogel dennoch mit einem Ring kennzeichnen, damit der Züchter oder Halter ggf. ausfindig gemacht werden kann.
Mehr Informationen findest du hier im Flyer:
Herausgeber:
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)