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BNA_Kamberkrebs
Kamberkrebs

Invasive Arten: Wirbellose Tiere

Wer wirbellose Tiere wie Krebse oder Ameisen hält oder ihre Anschaffung plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen. Die hier gelisteten Arten dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden. Wer die Tiere bereits vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten hat, darf sie nur bis an ihr natürliches Lebensende – bei ausbruchsicherer Unterbringung – halten und pflegen.

Welche wirbellosen Tiere stehen auf der EU-Liste über invasive Arten?

Auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz ist die vollständige Unionsliste abrufbar.

Was kann ich tun, um eine unbeabsichtigte Freisetzung zu verhindern?

Wasserbewohnende Wirbellose

Landbewohnende Wirbellose

Mehr Informationen findest du hier im Flyer:

Herausgeber:
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)