Wirbellose Tiere

Invasive Arten: Wirbellose Tiere
Wer wirbellose Tiere wie Krebse oder Ameisen hält oder ihre Anschaffung plant, sollte wissen, welche Tierarten auf der aktuellen Unionsliste über invasive Arten stehen. Die hier gelisteten Arten dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt, dort gehandelt, gehalten, gezüchtet oder freigelassen werden. Wer die Tiere bereits vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten hat, darf sie nur bis an ihr natürliches Lebensende – bei ausbruchsicherer Unterbringung – halten und pflegen.
Welche wirbellosen Tiere stehen auf der EU-Liste über invasive Arten?
- Kamberkrebs (Faxonius ehemals Orconectes limosus)
- Viril-Flusskrebs (F. virilis)
- Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)
- Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)
- Marmorkrebs (P. fallax f. virginalis)
- Goldene Muschel (Limnoperna fortunei)
- Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus)
- in Insektarien (Formicarien) gehaltene Ameisen: Kleine Feuerameise (Wasmannia auropunctata) Feuerameisen (Solenopsis geminata, S. invicta und S. richteri)
Auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz ist die vollständige Unionsliste abrufbar.
Was kann ich tun, um eine unbeabsichtigte Freisetzung zu verhindern?
- Kinder sollten beim Umgang mit Tieren jederzeit unter der Aufsicht eines Erwachsenen sein.
Wasserbewohnende Wirbellose
- Bei einem Wasserwechsel das Wasser aus Aquarien und Gartenteichen nie in natürlichen Gewässern entsorgen (z.B. Teichen, Bächen, Flüssen), sondern immer über das Abwasser in die Kanalisation. Somit kann auch die unbeabsichtigte Verbreitung von Fisch- oder Schneckenlaich, Parasiten und Wasserpflanzen verhindert werden.
- Keine gebietsfremden Arten wie Krebse, Schnecken oder Muscheln in Teiche einsetzen, die in der Nähe natürlicher Gewässer liegen und die durch den Bewegungsradius der Tiere erreicht werden können. Auch in Teiche, die einen direkten Zufluss aus einem natürlichen Gewässer haben oder deren Ausfluss in ein natürliches Gewässer mündet, sollten keine gebietsfremden Arten eingesetzt werden.
- Gartenteiche gegebenenfalls übernetzen, um eine unbeabsichtigte Verbreitung von Larven oder auch Wasserpflanzen durch Vögel zu verhindern.
- Das Eindringen von wildlebenden Arten sollte ebenso verhindert werden wie das Entkommen der gehaltenen Tiere.
Landbewohnende Wirbellose
- Bei der Haltung in Innenräumen kann ein unbeabsichtigtes Entkommen der Tiere durch engmaschige Gitter (z.B. Insektenschutz) an den Fenstern und ggf. Türen und an den Lüftungssystemen der Terrarien/ Formicarien verhindert werden.
- Terrarien können gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen durch spezielle Terrarienschlösser gesichert werden.
- Bei Formicarien können Substanzen wie Talkum, Vaseline und bestimmte Öle (z.B. Paraffinöl) als Ausbruchsschutz auf den Rand des Formicariums aufgetragen werden.
- Beim Reinigen des Terrariums sollte der Bodengrund nie in der Natur oder über den Kompostmüll, sondern immer in einem fest verschlossenen Beutel über den Hausmüll entsorgt werden, um eine ungewollte Freisetzung von Tieren, Larven oder Eiern zu verhindern.
Mehr Informationen findest du hier im Flyer:
Herausgeber:
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA)
und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)