Zoofachmärkte, Heimtierpfleger und andere Betriebe, die das Signet „Wir fürs Tier“ verwenden, bekennen sich zu diesen Verpflichtungen und allen weiteren Tierschutz-Zielen der Heidelberger Beschlüsse. Der in den Heidelberger Beschlüssen genannte besondere Beratungsbedarf bei bestimmten Tierarten kann mit einem roten Punkt an Verkaufsanlagen oder auch durch andere Informationsmaterialien kundgetan werden.
Zoofachmärkte, Heimtierpfleger und andere Betriebe, die das Signet „Wir fürs Tier“ verwenden, bekennen sich zu diesen Verpflichtungen und allen weiteren Tierschutz-Zielen der Heidelberger Beschlüsse. Der in den Heidelberger Beschlüssen genannte besondere Beratungsbedarf bei bestimmten Tierarten kann mit einem roten Punkt an Verkaufsanlagen oder auch durch andere Informationsmaterialien kundgetan werden.