Neben den Tierärzten gibt es auch nichttierärztliche Heilberufe, wie z.B. Tierheilpraktiker, Tierpsychologen oder Tierhomöopathen.
Die nichttierärztlichen Heilberufe sind gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnungen. Wer gewerbsmäßig Tiere behandeln will, muss jedoch arzneimittelrechtliche, tierseuchenrechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften einhalten.
Es gibt zahlreiche Privatausbildungen, die unterschiedlich anspruchsvoll sind. Bei einigen Lehrgängen wird auch Wert auf Praxisphasen und Praktika gelegt. Es ist ratsam, die Angebote und Lehrinhalte miteinander zu vergleichen. Von Crashkursen ist abzuraten.
Folgende Weiterbildungen gibt es auch ohne ein tiermedizinisches Studium:
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