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Wo und wann braucht mein Hund einen Mikrochip?

Die Bundesländer regeln, ob und welche Hunde einen Mikrochip benötigen
Die Bundesländer regeln, ob und welche Hunde einen Mikrochip benötigen

In Deutschland leben aktuell 10,5 Millionen Hunde. Wer Hunde hält oder züchtet, muss sich an die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) halten. Diese gibt bereits seit 2001 allgemeine, umfassende Anforderungen vor, wie Hunde in Deutschland gehalten werden dürfen, damit es ihnen im Sinne des Tierwohls gut geht und sie gesund bleiben. Zum Beispiel müssen Hunde sich ausreichend bewegen („Gassipflicht“) und sie benötigen Betreuung und Beschäftigung. Zudem dürfen sie nicht angebunden gehalten werden.  Die Verordnung schreibt vor, dass Hunde genug Futter und frisches Wasser erhalten und vor Hitze, Kälte oder Nässe geschützt werden. Besonders wichtig: Hunden darf kein Leid zugefügt werden, etwa durch Zwang oder Strafen. 

Zusätzlich zur Tierschutz-Hundeverordnung legt jedes Bundesland weitere spezielle Vorschriften für das Halten von Hunden fest. Die einzelnen Gesetze und Verordnungen regeln zum Beispiel auch, wo und wie du deinen Hund registrieren lassen musst und ob dein Hund einen Mikrochip oder eine andere Kennzeichnung benötigt. 

Aktuell müssen in sieben Bundesländern alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. In einigen Bundesländern sind nur sogenannte „Listenhunde“ zu kennzeichnen, zum Beispiel mit Mikrochip oder Tätowierung (als „Listenhunde“ gelten Rassen, die von den Behörden als gefährlich eingestuft werden. In Bayern zum Beispiel sind dies Rassen wie Pit-Bull oder Tosa-Inu).

Was ist ein Mikrochip für Hunde?
Ein Mikrochip für Hunde, auch „Transponder“ genannt, ist ein kleines Implantat, das von einer Tierärztin oder einem Tierarzt unter die Haut des Hundes eingesetzt wird. Eine Narkose ist für das Einsetzen des etwa reiskorngroßen Transponders nicht notwendig. Der Chip speichert eine 15-stellige, individuelle Nummer, die sich mit einem speziellen Lesegerät auslesen lässt. Die personalisierte Chipnummer beinhaltet auch einen Ländercode, sodass sich das Herkunftsland des Hundes bestimmen lässt. Der Mikrochip hilft auch, bei entlaufenden Hunden die Halterin oder den Halter zu ermitteln. Dafür musst du deinen Hund bzw. seine Chipnummer kostenlos bei TASSO oder Findefix registrieren lassen. 

Was müssen Hundehalter über Mikrochips wissen? 

Als Halterin oder Halter musst du dich frühzeitig informieren: Welche Registrierung deines Hundes ist für das Bundesland, in dem du wohnst, verpflichtend? Hier erfährst du, was für welches Bundesland gilt. Außerdem verlinken wir jeweils das komplette Gesetz bzw. die Verordnung für die Bundesländer (für Fehler oder unvollständige Angaben übernehmen wie keine Haftung): 

Mikrochip ausnahmslos für alle Hunde

In diesen Bundesländern müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Berlin 
Die Halterin oder der Halter hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass ein Hund, der den dritten Lebensmonat vollendet hat, mit einer fälschungssicheren Kennzeichnung versehen wird. Außerdem besteht bei Beginn der Haltung eine Registrierungspflicht im zentralen Hunderegister
Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin 

Brandenburg 
Ein Hund, der älter als acht Wochen ist, ist auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders dauerhaft zu kennzeichnen. Der örtlichen Ordnungsbehörde ist die Haltung und die Nummer des Mikrochips unverzüglich mitzuteilen. 
Verordnung über das Halten und Führen von Hunden

Hamburg
Jede Halterin und jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet, ihren oder seinen Hund fälschungssicher kennzeichnen zu lassen. Dies gilt für alle Hunde, die ihren dritten Lebensmonat vollendet haben. Der zuständigen Behörde müssen die Chipnummer sowie weitere Angaben übermittelt werden. 
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden

Niedersachsen
Hunde, die älter sind als sechs Monate, müssen durch einen elektronischen Mikrochip gekennzeichnet sein. Jede Halterin und jeder Halter muss den eigenen Hund beim Hunderegister anmelden. Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde („Hundeführerschein“) nachweisen.
Niedersächsisches Hundegesetz

Sachsen-Anhalt
Jede Person oder Stelle, die einen Hund hält, ist verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Der zuständigen Behörde müssen die Chipnummer sowie weitere Angaben übermittelt werden.  
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Schleswig-Holstein
Ein Hund, der älter als drei Monate ist, ist durch einen elektronischen Transponder zu kennzeichnen. 
Gesetz über das Halten von Hunden

Thüringen 
Hunde sind mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Haltung erfolgen; für Welpen ist die Kennzeichnung frühstens nach dem dritten Lebensmonat vorgesehen. Der zuständigen Behörde müssen die Chipnummer sowie weitere Angaben übermittelt werden.
Thüringer Chippflichtverordnung

Mikrochip für Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde

In Bayern, Hessen, Bremen und Rheinland-Pfalz müssen Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Bayern
Welche Rassen die grundsätzliche Pflicht zur Kennzeichnung betrifft, regelt die bayrische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit („Kampfhunde-Verordnung“).

Hessen
Gefährliche Hunde sind durch einen elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen. Die Kriterien für die Einstufung als gefährlicher Hund sind in der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden definiert. Die Halterin oder der Halter muss der örtlichen Ordnungsbehörde die Kennzeichnung durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen. 

Bremen 
Das Gesetz über das Halten von Hunden legt in Bremen fest, welche Hunde als gefährliche Hunde gelten und entsprechend mittels eines Mikrochips markiert werden müssen. Die Halterin oder der Halter muss der örtlichen Polizeibehörde die Kennzeichnung und Chipnummer nachweisen.

Rheinland-Pfalz 
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde führt die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hundes des Typs Pit Bull Terrier als Listenhunde auf. Diese und als Gesetz als gefährlich geltende Hunde sind per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Halterin oder der Halter muss der zuständigen Behörde die Kennzeichnung durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen. 

Mikrochip für Listenhunde, als gefährlich eingestufte Hunde und große Hunde 

Das Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen weist eine Besonderheit auf: Die Chip-Pflicht gilt auch für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. 

Kennzeichnung bei Listenhunden und als gefährlich eingestuften Hunden

In Baden-Württemberg und Saarland müssen Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde eine Kennzeichnung erhalten, die Art der Kennzeichnung ist aber nicht vorgegeben.

Baden-Württemberg
Laut Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde müssen diese eine Kennzeichnung tragen, die nicht verändert werden kann und eine eindeutige Identifikation des Hundes ermöglicht (zum Beispiel Tätowierung oder Mikrochip). Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde müssen am Halsband zusätzlich eine Kennzeichnung tragen, die eine Ermittlung des Halters oder der Halterin ermöglicht.

Saarland 
Die betreffenden Hunde müssen dauerhaft, zum Beispiel mittels Tätowierung oder Mikrochip, gekennzeichnet sein und zusätzlich ein Halsband tragen, das eine Ermittlung der Halterin oder des Halters ermöglicht. Die Halterin oder der Halter muss der örtlichen Polizeibehörde die Kennzeichnung durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen.
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Kennzeichnung bei als gefährlich eingestuften Hunden

In Mecklenburg-Vorpommern legt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden eine Kennzeichnung für gefährliche Hunde fest, die nicht verändert werden kann (zum Beispiel Tätowierung oder Mikrochip). Das Kennzeichen und die Kontaktdaten der Halterin oder des Halters müssen der örtlichen Ordnungsbehörde mitgeteilt werden.

Keine Pflicht zur Kennzeichnung

Das einzige Bundesland, das aktuell keine Pflicht zur Kennzeichnung von Hunden vorsieht, ist Sachsen

Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht die Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde und muss die Sachkunde nachweisen, die in der Regel durch eine Prüfung festgestellt wird.
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Kosten für den Mikrochip
Der Mikrochip bzw. Transponder kostet 30 bis 60 Euro, das ist abhängig von der Größe sowie von Modell und Hersteller. Du erhältst den Transponder meist direkt in der Tierarztpraxis. Für das Einsetzen musst du nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit 10,24 Euro (einfacher Satz) rechnen; je nach Praxis und Hund kann der 2- oder 3-fache Gebührensatz anfallen. Für das Ablesen kommen 4,95 Euro (einfacher Satz) hinzu.
Tipp: Informiere dich vor dem Einsetzen des Mikrochips, ob die Krankenversicherung für deinen Hund die Kosten übernimmt.

Mikrochip ist Pflicht für Reisen ins Ausland

Du möchtest mit deinem Hund in den Urlaub fahren? Bei Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union musst du sicherstellen, dass dein Hund durch einen Mikrochip eindeutig identifizierbar ist. Hunde ohne korrekten Chip oder gültige Registrierung können an der Grenze abgewiesen oder unter Quarantäne gestellt werden. Das gilt auch für die Rückreise in die Europäische Union. 

Hinweis: Falls dein Hund vor dem 3. Juli 2011 mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurde, ist diese zwar noch erlaubt, wenn sie gut lesbar und im EU-Heimtierausweis vermerkt ist. Um Probleme an der Grenze zu vermeiden, ist aber ein Mikrochip auch bei tätowierten Hunden sinnvoll. Für Tiere, die nach diesem Zeitpunkt geboren sind, gilt bei Reisen ins Ausland die Chip-Pflicht. 

Innerhalb der EU muss der Mikrochip den ISO-Standards 11784 oder 11785 entsprechen, damit er von Lesegeräten an den Grenzstationen erkannt werden kann. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich, der neben der Chipnummer auch Angaben zum Tier, zur Halterin oder zum Halter sowie zur Tollwutimpfung enthält. 

Bei Reisen außerhalb der EU können die Regeln stark variieren, was zum Beispiel Gesundheitszeugnisse oder Quarantänezeiten betrifft. Manche Länder stellen zusätzliche Anforderungen an den Standard des Mikrochips und den Zeitpunkt des Implantierens.

Ein frühzeitiger Check in der Tierarztpraxis hilft dir, alle Vorgaben einzuhalten.

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16. Januar 2025

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